Laut der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO § 36 bedarf die Verwendung von Film- oder Tonbandgeräten einer Gemeinderatssitzung der Genehmigung des Gemeinderates. In Wikipedia wird ein Tonbandgerät wie folgt definiert: Ein Tonbandgerät ist ein Elektrogerät, das die Funktionen eines Audior... mehr lesen...