Also das Verkehrsamt gibt die folgende Antwort: Mit den Änderungen im Strafmaß 2021 wurde auch der Beobachtungszeitraum auf 4 Jahre erweitert. Rückgreifend - also meine 2020er Causa ist davon auch betroffen. Sch... mehr lesen...
Danke, das hilft mir gut weiter! mehr lesen...
Am 21.Mai 2020 habe ich eine Geschwindigkeitsübertretung auf einer Freilandstraße begangen. 160 statt der erlaubten 100km/h (RADAR-Messung). am 29. Mai wurde die Anonymverfügung ausgefüllt retourniert. Am 16. Juli wurde ich vorgeladen und mir das Ermittlungsverfahren zur Kenntnis gebracht, mündli... mehr lesen...