Danke für Ihre Antwort. Aber machen Sie es da nicht zu leicht? Denn die Bundesregierung hat freiwillig auf die an sich verpflichtenden Grenzkontrollen verzichtet. Auch wenn dahinter kein formeller Beschluss stecken mag, so hat sie die Gesetzwidrigkeit "Illegaler Grenzübertritt" geduldet, ohne sie... mehr lesen...
Warum ist der §153StGB nicht auch auf Regierungsmitglieder bzw den Kanzler anzuwenden, wenn gesetzwidrige Maßnahmen beschlossen oder geduldet werden? Beispiel: Die Grenzübertritte 2015, bei welchen die vorgeschriebenen Kontrollen durch die Grenzschutzorgane bewusst unterlassen wurden. Immerhin er... mehr lesen...