Immer wieder versuchen Gemeinden meist in neu entstandenen Wohngebieten die Anreiner zu "ermutigen", eine nicht fertiggestellte Gemeindestraße in eine Interessentschaftstraße umzuwidmen, um mindestens 50% der Bau-bzw. Fertigstellungskosten den Interessenten aufzulasten. § 15 (5) besagt jedoch, da... mehr lesen...