Das Internet ist für die Suche nach Informationen ein wichtiges Instrument. Folglich ist die eigene Sichtbarkeit im Internet auch für die Neukundengewinnung sehr wichtig.
Sie haben die Möglichkeit, gegen eine jährliche Gebühr ein Gesetz zu „sponsern“. Dabei können Sie Ihren Werbebanner direkt auf der Startseite eines Gesetzes und auf allen Unterseiten (Paragrafen) dieses Gesetzes platzieren.
Ihr Banner wird zum einen auf der Paragrafenübersichtsseite, wie im nachfolgenden Bild dargestellt, und zum anderen bei jedem Paragrafentext einzeln platziert. Somit ist die Anzahl der Platzierung abhängig von der Anzahl der im Gesetz vorhandenen Paragrafen.
Bei der Anmeldung kann ein Gesetz angeben werden, auf dem Sie den Banner schalten möchten. Da pro Gesetz nur ein Werbepartner möglich ist, werden die Gesetzeswünsche in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.
Kategorie | Anzahl der Paragrafen / Gesetz | Preis / Jahr
(exkl. 20% USt.) |
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1 | bis 50 | € 350,– |
2 | 51 – 200 | € 450,– |
3 | ab 201 | € 550,– |
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Dietmar Harb
Um ein Sponsoring zu bestellen, folgen Sie bitte diesem Link: