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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 215.Paragraph 215,
Wer eine Person der gewerbsmäßigen UnzuchtProstitution zuführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
§ 215.Paragraph 215,
Wer eine Person der gewerbsmäßigen UnzuchtProstitution zuführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.