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Der Verfall und die Einziehung treffen alleauch im Inland befindliche Vermögenswerte und Gegenstände in Bezug auf Taten, die sich im Inland befindenauch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, aber nach den §§ 62 bis 65 nicht den österreichischen Strafgesetzen unterliegen.
Der Verfall und die Einziehung treffen alleauch im Inland befindliche Vermögenswerte und Gegenstände in Bezug auf Taten, die sich im Inland befindenauch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, aber nach den §§ 62 bis 65 nicht den österreichischen Strafgesetzen unterliegen.