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Die Rechte eines Ehegatten, eines eingetragenen Partners, der Eltern, eines Kindes und andere Personen-RechtePersonenrechte sind kein Gegenstand der Ersitzung. Doch kommt denjenigen, welche dergleichen Rechte redlicher Weise ausüben, die schuldlose Unwissenheit zur einstweiligen Behauptung und Ausübung ihrer vermeinten Rechte zu Stattenzustatten.
Die Rechte eines Ehegatten, eines eingetragenen Partners, der Eltern, eines Kindes und andere Personen-RechtePersonenrechte sind kein Gegenstand der Ersitzung. Doch kommt denjenigen, welche dergleichen Rechte redlicher Weise ausüben, die schuldlose Unwissenheit zur einstweiligen Behauptung und Ausübung ihrer vermeinten Rechte zu Stattenzustatten.