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Alles, was der Erbe aus dem ErbrechteErbrecht erhält, wie z. B.etwa die bezogenen Früchte und Forderungen, wird mitzählt zur Masse gerechnet; alles hingegenVerlassenschaft. Alle Aufwendungen, wasdie er aus dem Seinigen auf die Antretungselbst für den Antritt der Erbschaft, oder auffür die Verlassenschaft verwendetgemacht hat, wirdwerden hingegen von der MasseVerlassenschaft abgezogen. DahinDazu gehören die bezahlten Schulden;, die schon abgeführten Vermächtnisse, Steuern, Abgaben und Gerichtsgebühren; und, wenn es nicht ausdrücklich anders verabredet worden istetwas anderes vereinbart wurde, auch die BegräbnißkostenBegräbniskosten.
Alles, was der Erbe aus dem ErbrechteErbrecht erhält, wie z. B.etwa die bezogenen Früchte und Forderungen, wird mitzählt zur Masse gerechnet; alles hingegenVerlassenschaft. Alle Aufwendungen, wasdie er aus dem Seinigen auf die Antretungselbst für den Antritt der Erbschaft, oder auffür die Verlassenschaft verwendetgemacht hat, wirdwerden hingegen von der MasseVerlassenschaft abgezogen. DahinDazu gehören die bezahlten Schulden;, die schon abgeführten Vermächtnisse, Steuern, Abgaben und Gerichtsgebühren; und, wenn es nicht ausdrücklich anders verabredet worden istetwas anderes vereinbart wurde, auch die BegräbnißkostenBegräbniskosten.