§ 1161 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.9999

Welche Wirkungen die Eröffnung des KonkursesInsolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt die Insolvenzordnung.

Stand vor dem 31.07.2010

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.07.2010

Welche Wirkungen die Eröffnung des KonkursesInsolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers auf das Dienstverhältnis hat, bestimmt die Insolvenzordnung.