§ 1159b ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden§ 1159b ABGB seit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 01.01.1917 bis 30.09.2021
In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden§ 1159b ABGB seit 31.12.2020 weggefallen.