Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ein Darleihen wird entweder in(1) Gegenstand eines Darlehensvertrags können Geld oder in anderen verbrauchbarenandere vertretbare Sachen, und zwar ohne, sein. Ein Darlehen kann entweder unentgeltlich oder gegen Zinsen gegebenEntgelt gewährt werden. Im letzteren Falle nennt man es auch einen ZinsenvertragWenn die Parteien nichts über ein Entgelt vereinbaren, gilt der Darlehensvertrag im Zweifel als entgeltlich.
(2) Ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sachen ist nur wirksam, wenn der Darlehensgeber seine Vertragserklärung schriftlich abgibt.
Ein Darleihen wird entweder in(1) Gegenstand eines Darlehensvertrags können Geld oder in anderen verbrauchbarenandere vertretbare Sachen, und zwar ohne, sein. Ein Darlehen kann entweder unentgeltlich oder gegen Zinsen gegebenEntgelt gewährt werden. Im letzteren Falle nennt man es auch einen ZinsenvertragWenn die Parteien nichts über ein Entgelt vereinbaren, gilt der Darlehensvertrag im Zweifel als entgeltlich.
(2) Ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sachen ist nur wirksam, wenn der Darlehensgeber seine Vertragserklärung schriftlich abgibt.