Art. 5 § 13 AgrBG (weggefallen)

Agrarbehördengesetz 1950

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die imArt. 5 § 3 der Agrarbehördennovelle 1947, BGBl. Nr. 179/1947, gemäß Artikel 15 Abs13 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 mit einem Jahr bestimmte Frist, innerhalb der die Ausführungsgesetze der Bundesländer zu den Grundsätzen des Artikels II § 2 und § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 133/1937 in der Fassung der Agrarbehördennovelle 1947, BGBl. Nr. 179/1947, zu erlassen waren, ist am 2. September 1948 abgelaufen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 14.01.1951 bis 31.12.2013
Die imArt. 5 § 3 der Agrarbehördennovelle 1947, BGBl. Nr. 179/1947, gemäß Artikel 15 Abs13 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 mit einem Jahr bestimmte Frist, innerhalb der die Ausführungsgesetze der Bundesländer zu den Grundsätzen des Artikels II § 2 und § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 133/1937 in der Fassung der Agrarbehördennovelle 1947, BGBl. Nr. 179/1947, zu erlassen waren, ist am 2. September 1948 abgelaufen.

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