Art. 3 § 10 AgrBG (weggefallen)

Agrarbehördengesetz 1950

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die nach diesem Bundesgesetz aufgestellten Agrarsenate treten auch in Wiederbesiedlungsangelegenheiten an die Stelle der im Wiederbesiedlungsgesetze zur Entscheidung berufenen ErkenntnissenateArt. Hinsichtlich des Verfahrens, der Rechtsmittel und des Instanzenzuges sind jedoch die Bestimmungen des Wiederbesiedlungsgesetzes sinngemäß anzuwenden3 § 10 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 14.01.1951 bis 31.12.2013
Die nach diesem Bundesgesetz aufgestellten Agrarsenate treten auch in Wiederbesiedlungsangelegenheiten an die Stelle der im Wiederbesiedlungsgesetze zur Entscheidung berufenen ErkenntnissenateArt. Hinsichtlich des Verfahrens, der Rechtsmittel und des Instanzenzuges sind jedoch die Bestimmungen des Wiederbesiedlungsgesetzes sinngemäß anzuwenden3 § 10 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen.

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