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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Den Landesagrarsenaten gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
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( 3) Für alle Mitglieder sind die erforderlichen Ersatzmänner zu bestellen § 5 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen.
(4) Die Mitglieder und ihre Ersatzmänner sind von der Landesregierung zu bestellen.
(2) Den Landesagrarsenaten gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
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( 3) Für alle Mitglieder sind die erforderlichen Ersatzmänner zu bestellen § 5 AgrBG seit 31.12.2013 weggefallen.
(4) Die Mitglieder und ihre Ersatzmänner sind von der Landesregierung zu bestellen.