§ 11 IngG 2006 (weggefallen)

Ingenieurgesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, hinsichtlich jener Bewerber, die eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildung geltend machen, ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, betraut§ 11 IngG 2006 (weggefallen) seit 01.05.2017 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 17.07.2013 bis 30.04.2017
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, hinsichtlich jener Bewerber, die eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildung geltend machen, ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, betraut§ 11 IngG 2006 (weggefallen) seit 01.05.2017 weggefallen.

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