§ 7 IngG 2006 (weggefallen)

Ingenieurgesetz 2006

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter§ 7 IngG 2006 (weggefallen) seit 01.05.2017 weggefallen. Die weibliche Form von „Ingenieur“ lautet „Ingenieurin“.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 01.09.2006 bis 30.04.2017
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter§ 7 IngG 2006 (weggefallen) seit 01.05.2017 weggefallen. Die weibliche Form von „Ingenieur“ lautet „Ingenieurin“.

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