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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ist in einer Dienststelle, bei der bisher Vertrauenspersonen gewählt wurden, nunmehr gemäß § 8 Abs. 1 ein DienststellenausschußDienststellenausschuss zu wählen, so sind die Aufgaben des Dienststellenwahlausschusses vom DienststellenwahlausschußDienststellenwahlausschuss bei der übergeordneten Dienststelle wahrzunehmen.
Ist in einer Dienststelle, bei der bisher Vertrauenspersonen gewählt wurden, nunmehr gemäß § 8 Abs. 1 ein DienststellenausschußDienststellenausschuss zu wählen, so sind die Aufgaben des Dienststellenwahlausschusses vom DienststellenwahlausschußDienststellenwahlausschuss bei der übergeordneten Dienststelle wahrzunehmen.