§ 18 AlkAbgG 1973 (weggefallen)

Alkoholabgabegesetz 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 18 AlkAbgG 1973 seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1973 bis 31.12.2018
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 18 AlkAbgG 1973 seit 31.12.2018 weggefallen.

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