Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
UnterläßtWenn der Erbe die ihm bewilligte Vorsicht der gerichtlichen Einberufung;Aufforderung unterlässt oder befriediget er sogleichnur einige der sich anmeldenden Gläubiger befriedigt, ohne auf die Rechte der übrigenanderen Rücksicht zu nehmen, und bleibendeshalb einige Gläubiger aus Unzulänglichkeitwegen Überschuldung der Verlassenschaft unbezahlt; sounbefriedigt bleiben, haftet er ihnender Erbe diesen Gläubigern, ungeachtet dereiner bedingten Erbantrittserklärung, mit seinem ganzen Vermögen in dem Maßefür denjenigen Betrag, alsden sie die Zahlungbei gehöriger Aufforderung oder Befriedigung erhalten haben würden, wenn die Verlassenschaft nach der gesetzlichen Ordnung zur Befriedigung der Gläubiger verwendet worden wärehätten.
UnterläßtWenn der Erbe die ihm bewilligte Vorsicht der gerichtlichen Einberufung;Aufforderung unterlässt oder befriediget er sogleichnur einige der sich anmeldenden Gläubiger befriedigt, ohne auf die Rechte der übrigenanderen Rücksicht zu nehmen, und bleibendeshalb einige Gläubiger aus Unzulänglichkeitwegen Überschuldung der Verlassenschaft unbezahlt; sounbefriedigt bleiben, haftet er ihnender Erbe diesen Gläubigern, ungeachtet dereiner bedingten Erbantrittserklärung, mit seinem ganzen Vermögen in dem Maßefür denjenigen Betrag, alsden sie die Zahlungbei gehöriger Aufforderung oder Befriedigung erhalten haben würden, wenn die Verlassenschaft nach der gesetzlichen Ordnung zur Befriedigung der Gläubiger verwendet worden wärehätten.