§ 798a ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb§ 798a ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2016
Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss einen Titel zum Erwerb§ 798a ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.