§ 798 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Wie weitÜberlässt das Gericht nach einem Todesfalle von Amts wegen vorzugehen habeeine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, und welche Fristen und Vorsichtsmittel bey diesem Abhandlungsgeschäfteso bildet der Überlassungsbeschluss den Titel zum Erwerb. Das Gleiche gilt für die gerichtlich erteilte Ermächtigung, Verlassenschaftsvermögen zu beobachten seyn, bestimmen die besondern, über das gerichtliche Verfahren bestehenden, Vorschriften. Hier wird festgesetzt, was dem Erben, oder demjenigen, der sonst einen Anspruch an die Verlassenschaft hat, zu thun obliege, um zu dem Besitze dessen, was ihm gebühret, zu gelangenübernehmen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Wie weitÜberlässt das Gericht nach einem Todesfalle von Amts wegen vorzugehen habeeine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, und welche Fristen und Vorsichtsmittel bey diesem Abhandlungsgeschäfteso bildet der Überlassungsbeschluss den Titel zum Erwerb. Das Gleiche gilt für die gerichtlich erteilte Ermächtigung, Verlassenschaftsvermögen zu beobachten seyn, bestimmen die besondern, über das gerichtliche Verfahren bestehenden, Vorschriften. Hier wird festgesetzt, was dem Erben, oder demjenigen, der sonst einen Anspruch an die Verlassenschaft hat, zu thun obliege, um zu dem Besitze dessen, was ihm gebühret, zu gelangenübernehmen.