Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Wenn ein geschlossener Vertrag durch Einverständnis der Parteien vor seiner Erfüllung aufgehoben wird, so ist auf ihr Begehren diese Übereinkunft in das Tagebuch einzutragen.
(3) Die Bestimmungen über die Einrichtung der Handelsbücher (§ 43 H.G.B.) finden auch auf das Tagebuch des Börsesensals Anwendung.
(2) Wenn ein geschlossener Vertrag durch Einverständnis der Parteien vor seiner Erfüllung aufgehoben wird, so ist auf ihr Begehren diese Übereinkunft in das Tagebuch einzutragen.
(3) Die Bestimmungen über die Einrichtung der Handelsbücher (§ 43 H.G.B.) finden auch auf das Tagebuch des Börsesensals Anwendung.