§ 786 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Der Pflichttheil wird ohne RücksichtWer berechtigt ist, die Hinzurechnung bestimmter Schenkungen zu verlangen, hat in Bezug auf Vermächtnisse, und andere aus dem letzten Willen entspringenden Lasten berechnet. Bis zur wirklichen Zutheilung istdiese einen Auskunftsanspruch gegen die Verlassenschaft, in Ansehung des Gewinnesdie Erben und der Nachtheile, als ein zwischen den Haupt- und Notherben verhältnismäßig gemeinschaftliches Gut zu betrachtenGeschenknehmer.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Der Pflichttheil wird ohne RücksichtWer berechtigt ist, die Hinzurechnung bestimmter Schenkungen zu verlangen, hat in Bezug auf Vermächtnisse, und andere aus dem letzten Willen entspringenden Lasten berechnet. Bis zur wirklichen Zutheilung istdiese einen Auskunftsanspruch gegen die Verlassenschaft, in Ansehung des Gewinnesdie Erben und der Nachtheile, als ein zwischen den Haupt- und Notherben verhältnismäßig gemeinschaftliches Gut zu betrachtenGeschenknehmer.