§ 137b ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2013 bis 31.12.9999
Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat§ 137b ABGB seit 31.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2013

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.01.2013
Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat§ 137b ABGB seit 31.01.2013 weggefallen.