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Auftraggeber, die Mittelspersonen verwenden, haften mit diesen zu ungeteilter Hand für den Ausfall an Entgelt, den Heimarbeiter oder unter die Bestimmungen des § 3 oder des § 4 fallende Zwischenmeister durch Nichteinhaltung der durch Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif (Kollektivvertrag, Tarifordnungweggefallen) festgesetzten Arbeits- und Lieferungsbedingungen erleidenseit 01.08.2009 weggefallen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Feiertagsentgelte, Urlaubsentgelte, Abfindungen, Weihnachtsremunerationen, Urlaubszuschüsse und Entgelte gemäß § 27. Auftraggeber, die Mittelspersonen verwenden, haften mit diesen zu ungeteilter Hand für den Ausfall an Entgelt, den Heimarbeiter oder unter die Bestimmungen des Paragraph 3, oder des Paragraph 4, fallende Zwischenmeister durch Nichteinhaltung der durch Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif (Kollektivvertrag, Tarifordnung) festgesetzten Arbeits- und Lieferungsbedingungen erleiden. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Feiertagsentgelte, Urlaubsentgelte, Abfindungen, Weihnachtsremunerationen, Urlaubszuschüsse und Entgelte gemäß Paragraph 27,
Auftraggeber, die Mittelspersonen verwenden, haften mit diesen zu ungeteilter Hand für den Ausfall an Entgelt, den Heimarbeiter oder unter die Bestimmungen des § 3 oder des § 4 fallende Zwischenmeister durch Nichteinhaltung der durch Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif (Kollektivvertrag, Tarifordnungweggefallen) festgesetzten Arbeits- und Lieferungsbedingungen erleidenseit 01.08.2009 weggefallen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Feiertagsentgelte, Urlaubsentgelte, Abfindungen, Weihnachtsremunerationen, Urlaubszuschüsse und Entgelte gemäß § 27. Auftraggeber, die Mittelspersonen verwenden, haften mit diesen zu ungeteilter Hand für den Ausfall an Entgelt, den Heimarbeiter oder unter die Bestimmungen des Paragraph 3, oder des Paragraph 4, fallende Zwischenmeister durch Nichteinhaltung der durch Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif (Kollektivvertrag, Tarifordnung) festgesetzten Arbeits- und Lieferungsbedingungen erleiden. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Feiertagsentgelte, Urlaubsentgelte, Abfindungen, Weihnachtsremunerationen, Urlaubszuschüsse und Entgelte gemäß Paragraph 27,