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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Auftraggeber und Heimarbeiter sind verpflichtet, über alle die Arbeits- und Lieferungsbedingungen berührenden Fragen den Arbeitsinspektoraten Auskunft zu geben, auf Verlangen in Ausgabe- und Abrechnungsnachweise und sonstige für die Entgeltermittlung notwendige Unterlagen Einsicht zu gewähren und, sofern es erforderlich ist, diese sowie Arbeitsstücke und Stoffproben vorzulegen.
Auftraggeber und Heimarbeiter sind verpflichtet, über alle die Arbeits- und Lieferungsbedingungen berührenden Fragen den Arbeitsinspektoraten Auskunft zu geben, auf Verlangen in Ausgabe- und Abrechnungsnachweise und sonstige für die Entgeltermittlung notwendige Unterlagen Einsicht zu gewähren und, sofern es erforderlich ist, diese sowie Arbeitsstücke und Stoffproben vorzulegen.