§ 41 HarbG (weggefallen)

Heimarbeitsgesetz 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999
Die näheren Vorschriften über die Geschäftsführung der Heimarbeitskommissionen und der Entgeltberechnungsausschüsse werden in einer Rahmengeschäftsordnung geregelt, die vom Bundesminister für soziale Verwaltung durch Verordnung erlassen wird§ 41 HarbG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2009

In Kraft vom 01.07.1975 bis 31.07.2009
Die näheren Vorschriften über die Geschäftsführung der Heimarbeitskommissionen und der Entgeltberechnungsausschüsse werden in einer Rahmengeschäftsordnung geregelt, die vom Bundesminister für soziale Verwaltung durch Verordnung erlassen wird§ 41 HarbG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen.

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