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Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen§ 146a ABGB seit 31.01.2013 weggefallen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.
Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen§ 146a ABGB seit 31.01.2013 weggefallen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.