Art. 2 § 19 EOElBMG (weggefallen)

Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2012 bis 31.12.9999
Die Ergebnisse von Erhebungen gemäß den §§ 11 bis 18 dürfen nur für Zwecke der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und für statistische Erhebungen und statistische Arbeiten nachArt. 2 § 25 verwendet werden19 EOElBMG (weggefallen) seit 03.08.2012 weggefallen.

Stand vor dem 02.08.2012

In Kraft vom 01.01.2007 bis 02.08.2012
Die Ergebnisse von Erhebungen gemäß den §§ 11 bis 18 dürfen nur für Zwecke der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und für statistische Erhebungen und statistische Arbeiten nachArt. 2 § 25 verwendet werden19 EOElBMG (weggefallen) seit 03.08.2012 weggefallen.

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