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Durch eine Verfügung nach § 176 § 176b ABGBdarf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist seit 31.01.2013 weggefallen. Durch eine Verfügung nach Paragraph 176, darf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist.
Durch eine Verfügung nach § 176 § 176b ABGBdarf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist seit 31.01.2013 weggefallen. Durch eine Verfügung nach Paragraph 176, darf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist.