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Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht
StF: RGBl. Nr. 33/1868
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich zu verordnen, wie folgt:
Anmerkung
Erfassungsstichtag 1.1.2002
Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht
StF: RGBl. Nr. 33/1868
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich zu verordnen, wie folgt:
Anmerkung
Erfassungsstichtag 1.1.2002