§ 15 BSenG Öffentlichkeit

Bundes-Seniorengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die Teilnehmer an den Sitzungen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

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In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999

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