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Organe der Landeszahnärztekammer sind:
1. | der Landesausschuss, | |||||||||
2. | der Landesvorstand, | |||||||||
3. | der/die Präsident/Präsidentin und der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin bzw. die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen, | |||||||||
4. | der/die Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin, | |||||||||
5. | die Landesrechnungsprüfer/Landesrechnungsprüferinnen. |
Organe der Landeszahnärztekammer sind:
1. | der Landesausschuss, | |||||||||
2. | der Landesvorstand, | |||||||||
3. | der/die Präsident/Präsidentin und der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin bzw. die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen, | |||||||||
4. | der/die Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin, | |||||||||
5. | die Landesrechnungsprüfer/Landesrechnungsprüferinnen. |