Anl. 6 BörseG (weggefallen)

Börsegesetz 1989

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2005 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsName und Stellung der natürlichen Personen oder Bezeichnung und Sitz der juristischen Personen, die für den Prospekt oder gegebenenfalls für bestimmte Abschnitte die Verantwortung übernehmen (im letzteren Fall Angabe der betreffenden Abschnitte).
  2. 2.Ziffer 2Erklärung der Personen nach Z 1, die für den Prospekt die Verantwortung übernehmen, daß ihres Wissens die Angaben in den Abschnitten des Prospekts, für die sie die Verantwortung übernehmen, richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussage des Prospekts verändern können.Erklärung der Personen nach Ziffer eins,, die für den Prospekt die Verantwortung übernehmen, daß ihres Wissens die Angaben in den Abschnitten des Prospekts, für die sie die Verantwortung übernehmen, richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussage des Prospekts verändern können.
  3. 3.Ziffer 3Name, Anschrift und Berufsbezeichnung der gesetzlich zugelassenen Abschlußprüfer, welche die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften geprüft haben.Erklärung, daß die Jahresabschlüsse geprüft worden sind. Wurde die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit von den gesetzlich zugelassenen Abschlußprüfern verweigert oder mit Einschränkungen erteilt, so müssen der Wortlaut der Verweigerung oder der Einschränkungen vollständig wiedergegeben und die Gründe dafür angeführt werden.Bezeichnung der sonstigen Angaben im Prospekt, die von den Prüfern geprüft worden sind.

Kapitel 2

Angaben über die Anleihe und die Zulassung der

Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung

  1. 1.Ziffer einsAnleihebedingungen:
    1. a)Litera aGesamtbetrag der Anleihe; ist dieser Betrag nicht festgesetzt, so muß dies erwähnt werden. Art, Zahl und Nummern der Schuldverschreibungen und Nennbetrag der einzelnen Stücke.
    2. b)Litera bAusgabepreis, ausgenommen bei Daueremissionen, Rücknahmepreis sowie Nominalzinssatz; sind mehrere Zinssätze vorgesehen, Bedingungen für den Wechsel von einem Zinssatz zum anderen.
    3. c)Litera cBedingungen für die Gewährung anderer Vorteile, gleich welcher Art; die Methode zur Berechnung dieser Vorteile ist anzugeben.
    4. d)Litera dDie im Ursprungs- und/oder Notierungsland erhobenen Quellensteuern auf die Einkünfte aus den Schuldverschreibungen. Angaben über die etwaige Übernahme der Quellensteuern durch den Emittenten.
    5. e)Litera eModalitäten der Tilgung der Anleihe, einschließlich des Rückzahlungsverfahrens.
    6. f)Litera fStellen, die in Österreich für den Emittenten als Zahl- und Hinterlegungsstelle dienen.
    7. g)Litera gWährung der Anleihe; wenn die Anleihe auf Rechnungseinheiten lautet, deren vertraglicher Status; Währungsoption.
    8. h)Litera hFristen:
      1. aa)Sub-Litera, a, aLaufzeit der Anleihe, gegebenenfalls zwischenzeitliche Fälligkeitstermine,
      2. bb)Sub-Litera, b, bBeginn der Verzinsung und Zinstermine,
      3. cc)Sub-Litera, c, cFrist für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung,
      4. dd)Sub-Litera, d, dModalitäten und Fristen für die Auslieferung der effektiven Stücke, gegebenenfalls Erteilung von Zwischenscheinen.
    9. i)Litera iAußer bei Daueremissionen: Angabe der Rendite. Kurze Angabe der Methode für die Berechnung dieser Rendite.
  2. 2.Ziffer 2Angaben über Rechtsverhältnisse:
    1. a)Litera aAngabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, auf Grund derer die Schuldverschreibungen begeben und/oder ausgegeben worden sind oder werden.Art der Ausgabe und Nennbetrag.Zahl der Schuldverschreibungsstücke, die begeben und/oder ausgegeben worden sind oder werden, wenn sie vorher festgelegt worden ist.
    2. b)Litera bArt und Umfang der Garantien, Sicherheiten und Verpflichtungen, mit denen die Bedienung der Anleihe, dh. Tilgung und Zinszahlungen, gewährleistet werden sollen. Angabe der Stellen, wo das Publikum zu den Vertragstexten in bezug auf diese Garantien, Sicherheiten und Verpflichtungen Zugang hat.
    3. c)Litera cOrganisation der Treuhänder oder einer anderen Vertretung der Gesamtheit der Gläubiger.Name und Stellung bzw. Bezeichnung und Sitz des Vertreters der Gläubiger, wichtigste Bedingungen dieser Vertretung, insbesondere in bezug auf einen Wechsel in der Person des Vertreters.Angabe der Stellen, wo das Publikum zu den Verträgen über diese Arten der Vertretung Zugang hat.
    4. d)Litera dKlauseln über die Nachrangigkeit der Anleihe gegenüber anderen schon bestehenden oder künftigen Schulden des Emittenten.
    5. e)Litera eAngabe der Rechtsordnung, nach der die Schuldverschreibungen begeben worden sind, sowie Angabe des Gerichtsstands.
    6. f)Litera fAngabe, ob es sich um Namens- oder Inhaberschuldverschreibungen handelt.
    7. g)Litera gEtwaige durch die Anleihebedingungen auferlegte Einschränkungen in bezug auf die freie Handelbarkeit der Schuldverschreibungen.
  3. 3.Ziffer 3Auskünfte über die Zulassung der Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung:
    1. a)Litera aBörsen, an denen die Zulassung zur amtlichen Notierung beantragt wird, werden soll oder bereits stattgefunden hat.
    2. b)Litera bAngabe der natürlichen oder juristischen Personen, welche die Emission vom Emittenten geschlossen übernehmen oder übernommen haben oder für die Emission garantieren. Erstreckt sich die Übernahme oder die Garantie nicht auf die gesamte Emission, Angabe des nicht gedeckten Teils.
    3. c)Litera cErfolgt oder erfolgte die öffentliche oder private Ausgabe oder Unterbringung gleichzeitig auf Märkten verschiedener Staaten und wird oder wurde eine Tranche bestimmten dieser Märkte vorbehalten, Angabe der vorbehaltenen Tranchen.
    4. d)Litera dWerden Schuldverschreibungen derselben Gattung bereits an einer oder mehreren Börsen notiert, Angabe dieser Börsen.
    5. e)Litera eWenn Schuldverschreibungen derselben Gattung noch nicht zur amtlichen Notierung zugelassen sind, sondern an einem oder mehreren anderen geregelten, anerkannten und offenen Märkten mit ordnungsgemäßer Funktionsweise gehandelt werden, Angabe dieser Märkte.
  4. 4.Ziffer 4Auskünfte über die Emission, wenn diese gleichzeitig mit der Zulassung zur amtlichen Notierung stattfindet oder wenn sie weniger als drei Monate vor der Zulassung stattgefunden hat:
    1. a)Litera aArt der Ausübung des Bezugsrechts, Handelbarkeit der Bezugsrechte, Bestimmungen über nicht in Anspruch genommene Bezugsrechte.
    2. b)Litera bModalitäten der Zahlung des Zeichnungs- oder Kaufpreises.
    3. c)Litera cAußer bei Daueremissionen: Zeitraum für die Zeichnung oder den Kauf der Schuldverschreibungen sowie Angabe der Möglichkeit der vorzeitigen Schließung.
    4. d)Litera dStellen, die Zeichnungen des Publikums entgegennehmen.
    5. e)Litera eGegebenenfalls Angabe, daß die Zeichnungen gekürzt werden können.
    6. f)Litera fAußer bei Daueremissionen: Nettoerlös der Anleihe für den Emittenten.
    7. g)Litera gZweck der Anleihe und vorgesehene Verwendung des Anleiheerlöses.

Kapitel 3

Allgemeine Angaben über den Emittenten und sein Kapital

  1. 1.Ziffer einsAllgemeine Angaben über den Emittenten:
    1. a)Litera aBezeichnung, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt.
    2. b)Litera bAngabe, wo die im Prospekt genannten, den Emittenten betreffenden Unterlagen eingesehen werden können.
  2. 2.Ziffer 2Allgemeine Angaben über das Kapital:
    1. a)Litera aBetrag des gezeichneten Kapitals, Zahl von Gattungen der Anteile, die dieses Kapital vertreten, unter Angabe ihrer Hauptmerkmale.Nicht eingezahlter Teil des gezeichneten Kapitals mit Angabe der Zahl oder des Gesamtnennbetrags und der Art der noch nicht voll eingezahlten Anteile, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach dem Grad ihrer Einzahlung.
    2. b)Litera bGehört der Emittent zu einem Konzern, kurze Beschreibung des Konzerns und der Stellung des Emittenten in ihm.

Kapitel 4

Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten

Angabe aller Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben können oder in jüngster Zeit gehabt habenAnl.

Kapitel 5

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des

Emittenten

  1. 1.Ziffer einsRechnungslegung des Emittenten:
    1. a)Litera aLiegt der Stichtag des letzten veröffentlichten nichtkonsolidierten und/oder konsolidierten Jahresabschlusses mehr als neun Monate zurück, so ist eine Zwischenübersicht über die Finanzlage für mindestens die ersten sechs Monate in den Prospekt aufzunehmen oder ihm beizufügen. Wurde diese Zwischenübersicht nicht geprüft, so ist dies anzugeben.Stellt der Emittent einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so entscheidet das Börseunternehmen, ob die Zwischenübersicht in konsolidierter Form vorzulegen ist oder nicht.Jede wesentliche Änderung, die seit Abschluß des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag der Zwischenübersicht über die Finanzlage eingetreten ist, ist in einem in den Prospekt aufzunehmenden oder ihm beizufügenden Vermerk zu beschreiben.
    2. b)Litera bEntsprechen die nichtkonsolidierten oder konsolidierten Jahresabschlüsse nicht den Bestimmungen der geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluß von Gesellschaften und geben sie kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten, so sind nähere und/oder ergänzende Angaben zu machen.
    3. c)Litera cAngabe, sofern wesentlich, zu einem möglichst naheliegenden Stichtag (der zu erwähnen ist):
      • -Strichaufzählungdes Gesamtbetrages der noch zurückzuzahlenden Anleihen, wobei zwischen den (durch dingliche Sicherheiten oder auf andere Art durch den Emittenten oder durch Dritte) garantierten Anleihen und den nichtgarantierten Anleihen zu unterscheiden ist,
      • -Strichaufzählungdes Gesamtbetrags aller sonstigen Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten, wobei zwischen garantierten oder nichtgarantierten Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten zu unterscheiden ist,
      • -Strichaufzählungdes Gesamtbetrags der Eventualverbindlichkeiten.
      Bei Nichtvorhandensein solcher Anleihen, Kreditaufnahmen, Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten wird eine entsprechende Negativerklärung in den Prospekt aufgenommen. Im allgemeinen sollen Verpflichtungen zwischen Unternehmen innerhalb des Konzerns nicht berücksichtigt werden; erforderlichenfalls ist hierüber eine Erklärung abzugeben.
    4. d)Litera dAufstellung über Herkunft und Verwendung der Mittel für die letzten drei Geschäftsjahre.
  2. 2.Ziffer 2Ist der Emittent ein herrschendes Unternehmen, das mit einem oder mehreren abhängigen Unternehmen einen Konzern bildet, so sind die Angaben nach den Kapiteln 4 und 7 sowohl für den Emittenten als auch für den Konzern zu machen. Das Börseunternehmen kann zulassen, daß diese Angaben nur für den Emittenten oder nur für den Konzern zu machen sind, wenn die nicht vorgelegten Angaben nicht von wesentlicher Bedeutung sind.

Kapitel 6

Angaben über die Verwaltung, Geschäftsführung und Aufsicht

  1. 1.Ziffer einsName und Anschrift nachstehender Personen sowie ihre Stellung bei dem emittierenden Unternehmen unter Angabe der wichtigsten Tätigkeiten, die sie außerhalb des Emittenten ausüben, sofern diese Tätigkeiten, die sie außerhalb des Emittenten ausüben, für den Emittenten von Bedeutung sind:
    1. a)Litera aMitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane,
    2. b)Litera bpersönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kapitel 7

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die

Geschäftsaussichten des Emittenten

  1. 1.Ziffer einsAllgemeine Angaben über die Geschäftsentwicklung des Emittenten seit Abschluß des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte veröffentlichte Abschluß bezieht, insbesondere über
    • -Strichaufzählungdie wichtigsten Tendenzen in der jüngsten Entwicklung der Produktion, des Absatzes, der Lagerhaltung und der Auftragsbestände und
    • -Strichaufzählungdie jüngsten Tendenzen in der Entwicklung auf der Kosten- und Erlösseite.
  2. 2.Ziffer 2Angaben über die Aussichten des Emittenten, zumindest für das laufende Geschäftsjahr.
Der Veröffentlichung des vorgenannten Prospektes ist der Jahresabschluß für das letzte Geschäftsjahr anzuschließen BörseG (weggefallen) seit 10.08.2005 weggefallen. Stellt der Emittent gleichzeitig einen nichtkonsolidierten und einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide Arten von Abschlüssen dem Prospekt anzuschließen. Das Börseunternehmen kann allerdings dem Emittenten gestatten, entweder nur den nichtkonsolidierten oder nur den konsolidierten Jahresabschluß dem Prospekt anzuschließen, wenn der nicht angeschlossene Jahresabschluß keine wesentlichen zusätzlichen Aussagen enthält.

Stand vor dem 09.08.2005

In Kraft vom 01.01.1998 bis 09.08.2005
  1. 1.Ziffer einsName und Stellung der natürlichen Personen oder Bezeichnung und Sitz der juristischen Personen, die für den Prospekt oder gegebenenfalls für bestimmte Abschnitte die Verantwortung übernehmen (im letzteren Fall Angabe der betreffenden Abschnitte).
  2. 2.Ziffer 2Erklärung der Personen nach Z 1, die für den Prospekt die Verantwortung übernehmen, daß ihres Wissens die Angaben in den Abschnitten des Prospekts, für die sie die Verantwortung übernehmen, richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussage des Prospekts verändern können.Erklärung der Personen nach Ziffer eins,, die für den Prospekt die Verantwortung übernehmen, daß ihres Wissens die Angaben in den Abschnitten des Prospekts, für die sie die Verantwortung übernehmen, richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen werden, die die Aussage des Prospekts verändern können.
  3. 3.Ziffer 3Name, Anschrift und Berufsbezeichnung der gesetzlich zugelassenen Abschlußprüfer, welche die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften geprüft haben.Erklärung, daß die Jahresabschlüsse geprüft worden sind. Wurde die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit von den gesetzlich zugelassenen Abschlußprüfern verweigert oder mit Einschränkungen erteilt, so müssen der Wortlaut der Verweigerung oder der Einschränkungen vollständig wiedergegeben und die Gründe dafür angeführt werden.Bezeichnung der sonstigen Angaben im Prospekt, die von den Prüfern geprüft worden sind.

Kapitel 2

Angaben über die Anleihe und die Zulassung der

Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung

  1. 1.Ziffer einsAnleihebedingungen:
    1. a)Litera aGesamtbetrag der Anleihe; ist dieser Betrag nicht festgesetzt, so muß dies erwähnt werden. Art, Zahl und Nummern der Schuldverschreibungen und Nennbetrag der einzelnen Stücke.
    2. b)Litera bAusgabepreis, ausgenommen bei Daueremissionen, Rücknahmepreis sowie Nominalzinssatz; sind mehrere Zinssätze vorgesehen, Bedingungen für den Wechsel von einem Zinssatz zum anderen.
    3. c)Litera cBedingungen für die Gewährung anderer Vorteile, gleich welcher Art; die Methode zur Berechnung dieser Vorteile ist anzugeben.
    4. d)Litera dDie im Ursprungs- und/oder Notierungsland erhobenen Quellensteuern auf die Einkünfte aus den Schuldverschreibungen. Angaben über die etwaige Übernahme der Quellensteuern durch den Emittenten.
    5. e)Litera eModalitäten der Tilgung der Anleihe, einschließlich des Rückzahlungsverfahrens.
    6. f)Litera fStellen, die in Österreich für den Emittenten als Zahl- und Hinterlegungsstelle dienen.
    7. g)Litera gWährung der Anleihe; wenn die Anleihe auf Rechnungseinheiten lautet, deren vertraglicher Status; Währungsoption.
    8. h)Litera hFristen:
      1. aa)Sub-Litera, a, aLaufzeit der Anleihe, gegebenenfalls zwischenzeitliche Fälligkeitstermine,
      2. bb)Sub-Litera, b, bBeginn der Verzinsung und Zinstermine,
      3. cc)Sub-Litera, c, cFrist für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung,
      4. dd)Sub-Litera, d, dModalitäten und Fristen für die Auslieferung der effektiven Stücke, gegebenenfalls Erteilung von Zwischenscheinen.
    9. i)Litera iAußer bei Daueremissionen: Angabe der Rendite. Kurze Angabe der Methode für die Berechnung dieser Rendite.
  2. 2.Ziffer 2Angaben über Rechtsverhältnisse:
    1. a)Litera aAngabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, auf Grund derer die Schuldverschreibungen begeben und/oder ausgegeben worden sind oder werden.Art der Ausgabe und Nennbetrag.Zahl der Schuldverschreibungsstücke, die begeben und/oder ausgegeben worden sind oder werden, wenn sie vorher festgelegt worden ist.
    2. b)Litera bArt und Umfang der Garantien, Sicherheiten und Verpflichtungen, mit denen die Bedienung der Anleihe, dh. Tilgung und Zinszahlungen, gewährleistet werden sollen. Angabe der Stellen, wo das Publikum zu den Vertragstexten in bezug auf diese Garantien, Sicherheiten und Verpflichtungen Zugang hat.
    3. c)Litera cOrganisation der Treuhänder oder einer anderen Vertretung der Gesamtheit der Gläubiger.Name und Stellung bzw. Bezeichnung und Sitz des Vertreters der Gläubiger, wichtigste Bedingungen dieser Vertretung, insbesondere in bezug auf einen Wechsel in der Person des Vertreters.Angabe der Stellen, wo das Publikum zu den Verträgen über diese Arten der Vertretung Zugang hat.
    4. d)Litera dKlauseln über die Nachrangigkeit der Anleihe gegenüber anderen schon bestehenden oder künftigen Schulden des Emittenten.
    5. e)Litera eAngabe der Rechtsordnung, nach der die Schuldverschreibungen begeben worden sind, sowie Angabe des Gerichtsstands.
    6. f)Litera fAngabe, ob es sich um Namens- oder Inhaberschuldverschreibungen handelt.
    7. g)Litera gEtwaige durch die Anleihebedingungen auferlegte Einschränkungen in bezug auf die freie Handelbarkeit der Schuldverschreibungen.
  3. 3.Ziffer 3Auskünfte über die Zulassung der Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung:
    1. a)Litera aBörsen, an denen die Zulassung zur amtlichen Notierung beantragt wird, werden soll oder bereits stattgefunden hat.
    2. b)Litera bAngabe der natürlichen oder juristischen Personen, welche die Emission vom Emittenten geschlossen übernehmen oder übernommen haben oder für die Emission garantieren. Erstreckt sich die Übernahme oder die Garantie nicht auf die gesamte Emission, Angabe des nicht gedeckten Teils.
    3. c)Litera cErfolgt oder erfolgte die öffentliche oder private Ausgabe oder Unterbringung gleichzeitig auf Märkten verschiedener Staaten und wird oder wurde eine Tranche bestimmten dieser Märkte vorbehalten, Angabe der vorbehaltenen Tranchen.
    4. d)Litera dWerden Schuldverschreibungen derselben Gattung bereits an einer oder mehreren Börsen notiert, Angabe dieser Börsen.
    5. e)Litera eWenn Schuldverschreibungen derselben Gattung noch nicht zur amtlichen Notierung zugelassen sind, sondern an einem oder mehreren anderen geregelten, anerkannten und offenen Märkten mit ordnungsgemäßer Funktionsweise gehandelt werden, Angabe dieser Märkte.
  4. 4.Ziffer 4Auskünfte über die Emission, wenn diese gleichzeitig mit der Zulassung zur amtlichen Notierung stattfindet oder wenn sie weniger als drei Monate vor der Zulassung stattgefunden hat:
    1. a)Litera aArt der Ausübung des Bezugsrechts, Handelbarkeit der Bezugsrechte, Bestimmungen über nicht in Anspruch genommene Bezugsrechte.
    2. b)Litera bModalitäten der Zahlung des Zeichnungs- oder Kaufpreises.
    3. c)Litera cAußer bei Daueremissionen: Zeitraum für die Zeichnung oder den Kauf der Schuldverschreibungen sowie Angabe der Möglichkeit der vorzeitigen Schließung.
    4. d)Litera dStellen, die Zeichnungen des Publikums entgegennehmen.
    5. e)Litera eGegebenenfalls Angabe, daß die Zeichnungen gekürzt werden können.
    6. f)Litera fAußer bei Daueremissionen: Nettoerlös der Anleihe für den Emittenten.
    7. g)Litera gZweck der Anleihe und vorgesehene Verwendung des Anleiheerlöses.

Kapitel 3

Allgemeine Angaben über den Emittenten und sein Kapital

  1. 1.Ziffer einsAllgemeine Angaben über den Emittenten:
    1. a)Litera aBezeichnung, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt.
    2. b)Litera bAngabe, wo die im Prospekt genannten, den Emittenten betreffenden Unterlagen eingesehen werden können.
  2. 2.Ziffer 2Allgemeine Angaben über das Kapital:
    1. a)Litera aBetrag des gezeichneten Kapitals, Zahl von Gattungen der Anteile, die dieses Kapital vertreten, unter Angabe ihrer Hauptmerkmale.Nicht eingezahlter Teil des gezeichneten Kapitals mit Angabe der Zahl oder des Gesamtnennbetrags und der Art der noch nicht voll eingezahlten Anteile, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach dem Grad ihrer Einzahlung.
    2. b)Litera bGehört der Emittent zu einem Konzern, kurze Beschreibung des Konzerns und der Stellung des Emittenten in ihm.

Kapitel 4

Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten

Angabe aller Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben können oder in jüngster Zeit gehabt habenAnl.

Kapitel 5

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des

Emittenten

  1. 1.Ziffer einsRechnungslegung des Emittenten:
    1. a)Litera aLiegt der Stichtag des letzten veröffentlichten nichtkonsolidierten und/oder konsolidierten Jahresabschlusses mehr als neun Monate zurück, so ist eine Zwischenübersicht über die Finanzlage für mindestens die ersten sechs Monate in den Prospekt aufzunehmen oder ihm beizufügen. Wurde diese Zwischenübersicht nicht geprüft, so ist dies anzugeben.Stellt der Emittent einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so entscheidet das Börseunternehmen, ob die Zwischenübersicht in konsolidierter Form vorzulegen ist oder nicht.Jede wesentliche Änderung, die seit Abschluß des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag der Zwischenübersicht über die Finanzlage eingetreten ist, ist in einem in den Prospekt aufzunehmenden oder ihm beizufügenden Vermerk zu beschreiben.
    2. b)Litera bEntsprechen die nichtkonsolidierten oder konsolidierten Jahresabschlüsse nicht den Bestimmungen der geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluß von Gesellschaften und geben sie kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten, so sind nähere und/oder ergänzende Angaben zu machen.
    3. c)Litera cAngabe, sofern wesentlich, zu einem möglichst naheliegenden Stichtag (der zu erwähnen ist):
      • -Strichaufzählungdes Gesamtbetrages der noch zurückzuzahlenden Anleihen, wobei zwischen den (durch dingliche Sicherheiten oder auf andere Art durch den Emittenten oder durch Dritte) garantierten Anleihen und den nichtgarantierten Anleihen zu unterscheiden ist,
      • -Strichaufzählungdes Gesamtbetrags aller sonstigen Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten, wobei zwischen garantierten oder nichtgarantierten Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten zu unterscheiden ist,
      • -Strichaufzählungdes Gesamtbetrags der Eventualverbindlichkeiten.
      Bei Nichtvorhandensein solcher Anleihen, Kreditaufnahmen, Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten wird eine entsprechende Negativerklärung in den Prospekt aufgenommen. Im allgemeinen sollen Verpflichtungen zwischen Unternehmen innerhalb des Konzerns nicht berücksichtigt werden; erforderlichenfalls ist hierüber eine Erklärung abzugeben.
    4. d)Litera dAufstellung über Herkunft und Verwendung der Mittel für die letzten drei Geschäftsjahre.
  2. 2.Ziffer 2Ist der Emittent ein herrschendes Unternehmen, das mit einem oder mehreren abhängigen Unternehmen einen Konzern bildet, so sind die Angaben nach den Kapiteln 4 und 7 sowohl für den Emittenten als auch für den Konzern zu machen. Das Börseunternehmen kann zulassen, daß diese Angaben nur für den Emittenten oder nur für den Konzern zu machen sind, wenn die nicht vorgelegten Angaben nicht von wesentlicher Bedeutung sind.

Kapitel 6

Angaben über die Verwaltung, Geschäftsführung und Aufsicht

  1. 1.Ziffer einsName und Anschrift nachstehender Personen sowie ihre Stellung bei dem emittierenden Unternehmen unter Angabe der wichtigsten Tätigkeiten, die sie außerhalb des Emittenten ausüben, sofern diese Tätigkeiten, die sie außerhalb des Emittenten ausüben, für den Emittenten von Bedeutung sind:
    1. a)Litera aMitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane,
    2. b)Litera bpersönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kapitel 7

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die

Geschäftsaussichten des Emittenten

  1. 1.Ziffer einsAllgemeine Angaben über die Geschäftsentwicklung des Emittenten seit Abschluß des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte veröffentlichte Abschluß bezieht, insbesondere über
    • -Strichaufzählungdie wichtigsten Tendenzen in der jüngsten Entwicklung der Produktion, des Absatzes, der Lagerhaltung und der Auftragsbestände und
    • -Strichaufzählungdie jüngsten Tendenzen in der Entwicklung auf der Kosten- und Erlösseite.
  2. 2.Ziffer 2Angaben über die Aussichten des Emittenten, zumindest für das laufende Geschäftsjahr.
Der Veröffentlichung des vorgenannten Prospektes ist der Jahresabschluß für das letzte Geschäftsjahr anzuschließen BörseG (weggefallen) seit 10.08.2005 weggefallen. Stellt der Emittent gleichzeitig einen nichtkonsolidierten und einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide Arten von Abschlüssen dem Prospekt anzuschließen. Das Börseunternehmen kann allerdings dem Emittenten gestatten, entweder nur den nichtkonsolidierten oder nur den konsolidierten Jahresabschluß dem Prospekt anzuschließen, wenn der nicht angeschlossene Jahresabschluß keine wesentlichen zusätzlichen Aussagen enthält.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten