Anl. 3 BörseG (weggefallen)

Börsegesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2005 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsBezeichnung, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt.
  2. 2.Ziffer 2Zeitpunkt der Gründung, Dauer des Ausstellers, falls sie nicht unbestimmt ist.
  3. 3.Ziffer 3Rechtsordnung, unter der der Aussteller tätig ist, und Rechtsform, die er im Rahmen dieser Rechtsordnung angenommen hat.
  4. 4.Ziffer 4Betrag des gezeichneten Kapitals, Zahl und Gattungen der Anteile, die dieses Kapital vertreten, unter Angabe ihrer Hauptmerkmale. Nicht eingezahlter Teil des gezeichneten Kapitals mit Angabe der Zahl oder des Gesamtnennbetrags und der Art, der noch nicht voll eingezahlten Anteile, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach dem Grad ihrer Einzahlung.
  5. 5.Ziffer 5Angabe der Hauptkapitaleigner.
  6. 6.Ziffer 6Name und Anschrift nachstehender Personen sowie ihre Stellung beim Aussteller unter Angabe der wichtigsten Tätigkeiten, die sie außerhalb des Ausstellers einnehmen, sofern diese Tätigkeiten für den Aussteller von Bedeutung sind:
    1. a)Litera aMitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane,
    2. b)Litera bpersönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
  7. 7.Ziffer 7Gegenstand des Ausstellers. Ist die Ausgabe von Zertifikaten, die Aktien vertreten, nicht der einzige Gegenstand des Ausstellers, so sind die Merkmale der sonstigen Tätigkeiten anzugeben und die rein treuhänderischen Tätigkeiten getrennt aufzuführen.
  8. 8.Ziffer 8Eine Zusammenfassung der Jahresabschlüsse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.Liegt der Stichtag, auf den sich der letzte veröffentlichte nichtkonsolidierte und/oder konsolidierte Jahresabschluß bezieht, mehr als neun Monate zurück, so ist eine Zwischenübersicht über die Finanzlage für mindestens die ersten sechs Monate in den Prospekt aufzunehmen oder ihm beizufügen. Wurde diese Zwischenübersicht nicht geprüft, so ist dies anzugeben.Stellt der Aussteller einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so entscheidet das Börseunternehmen, ob die Zwischenübersicht in konsolidierter Form vorzulegen ist oder nicht. Jede wesentliche Änderung, die seit Abschluß des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag der Übersicht über die Finanzlage eingetreten ist, ist in einem in den Prospekt aufzunehmenden oder ihm beizufügenden Vermerk zu beschreiben.

Kapitel 2

Angaben über die Zertifikate als solche

  1. 1.Ziffer einsRechtsstatus.
Die Vorschriften über die Ausgabe der Zertifikate sind im Prospekt zu erwähnen, wobei der Zeitpunkt und der Ort ihrer Veröffentlichung anzugeben sindAnl.
  1. a)Litera aAusübung und Genuß der mit den Originalpapieren verbundenen Rechte, vor allem das Stimmrecht, die Modalitäten seiner Ausübung durch den Aussteller und die vorgesehenen Maßnahmen, um die Anweisungen der Zertifikatsinhaber zu erhalten, sowie das Recht auf Verteilung der Erträge und auf Liquidationserlöse.
  2. b)Litera bBank- oder sonstige Garantien, die mit den Zertifikaten verbunden sind und die Erfüllung der Verpflichtungen des Ausstellers absichern sollen.
  3. c)Litera cMöglichkeit, die Zertifikate gegen die Originalpapiere umzutauschen, und Bedingungen dieses Umtausches.
    1. 2.Ziffer 2Höhe der Provisionen und der vom Zertifikatsinhaber zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit
      • -Strichaufzählungder Ausgabe der Zertifikate,
      • -Strichaufzählungder Einlösung der Kupons,
      • -Strichaufzählungder Begebung zusätzlicher Zertifikate,
      • -Strichaufzählungdem Umtausch der Zertifikate gegen die Originalpapiere.
    2. 3.Ziffer 3Handelbarkeit der Zertifikate:
      1. a)Litera aBörsen, an denen die Zulassung zur amtlichen Notierung beantragt wird, werden soll oder bereits stattgefunden hat;
      2. b)Litera betwaige Beschränkungen der freien Handelbarkeit der Zertifikate.
    3. 4.Ziffer 4Zusätzliche Angaben für die Zulassung zur amtlichen Notierung:
      1. a)Litera aWenn es sich um eine Unterbringung über die Börse handelt:Zahl der Zertifikate, die dem Markt angeboten werden und/oder Gesamtnennbetrag; gegebenenfalls Mindestverkaufskurs.
      2. b)Litera bSoweit bekannt, Zeitpunkt, von dem ab die neuen Zertifikate notiert bzw. gehandelt werden.
    4. 6.Ziffer 6Angabe der steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich aller Steuern und Abgaben, die im Land der Ausgabe der Zertifikate zu Lasten der Zertifikatsinhaber erhoben werden und die im Ursprungsund/oder Notierungsland erhobene Quellensteuer auf die den Zertifikaten zugrunde liegenden Wertpapiere.
    5. 7.Ziffer 7Angabe der Rechtsvorschriften, nach denen die Zertifikate begeben worden sind, sowie Angabe des Gerichtsstandes.
3 BörseG (weggefallen) seit 10.08.2005 weggefallen.

Stand vor dem 09.08.2005

In Kraft vom 01.01.1998 bis 09.08.2005
  1. 1.Ziffer einsBezeichnung, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt.
  2. 2.Ziffer 2Zeitpunkt der Gründung, Dauer des Ausstellers, falls sie nicht unbestimmt ist.
  3. 3.Ziffer 3Rechtsordnung, unter der der Aussteller tätig ist, und Rechtsform, die er im Rahmen dieser Rechtsordnung angenommen hat.
  4. 4.Ziffer 4Betrag des gezeichneten Kapitals, Zahl und Gattungen der Anteile, die dieses Kapital vertreten, unter Angabe ihrer Hauptmerkmale. Nicht eingezahlter Teil des gezeichneten Kapitals mit Angabe der Zahl oder des Gesamtnennbetrags und der Art, der noch nicht voll eingezahlten Anteile, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach dem Grad ihrer Einzahlung.
  5. 5.Ziffer 5Angabe der Hauptkapitaleigner.
  6. 6.Ziffer 6Name und Anschrift nachstehender Personen sowie ihre Stellung beim Aussteller unter Angabe der wichtigsten Tätigkeiten, die sie außerhalb des Ausstellers einnehmen, sofern diese Tätigkeiten für den Aussteller von Bedeutung sind:
    1. a)Litera aMitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane,
    2. b)Litera bpersönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
  7. 7.Ziffer 7Gegenstand des Ausstellers. Ist die Ausgabe von Zertifikaten, die Aktien vertreten, nicht der einzige Gegenstand des Ausstellers, so sind die Merkmale der sonstigen Tätigkeiten anzugeben und die rein treuhänderischen Tätigkeiten getrennt aufzuführen.
  8. 8.Ziffer 8Eine Zusammenfassung der Jahresabschlüsse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.Liegt der Stichtag, auf den sich der letzte veröffentlichte nichtkonsolidierte und/oder konsolidierte Jahresabschluß bezieht, mehr als neun Monate zurück, so ist eine Zwischenübersicht über die Finanzlage für mindestens die ersten sechs Monate in den Prospekt aufzunehmen oder ihm beizufügen. Wurde diese Zwischenübersicht nicht geprüft, so ist dies anzugeben.Stellt der Aussteller einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so entscheidet das Börseunternehmen, ob die Zwischenübersicht in konsolidierter Form vorzulegen ist oder nicht. Jede wesentliche Änderung, die seit Abschluß des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag der Übersicht über die Finanzlage eingetreten ist, ist in einem in den Prospekt aufzunehmenden oder ihm beizufügenden Vermerk zu beschreiben.

Kapitel 2

Angaben über die Zertifikate als solche

  1. 1.Ziffer einsRechtsstatus.
Die Vorschriften über die Ausgabe der Zertifikate sind im Prospekt zu erwähnen, wobei der Zeitpunkt und der Ort ihrer Veröffentlichung anzugeben sindAnl.
  1. a)Litera aAusübung und Genuß der mit den Originalpapieren verbundenen Rechte, vor allem das Stimmrecht, die Modalitäten seiner Ausübung durch den Aussteller und die vorgesehenen Maßnahmen, um die Anweisungen der Zertifikatsinhaber zu erhalten, sowie das Recht auf Verteilung der Erträge und auf Liquidationserlöse.
  2. b)Litera bBank- oder sonstige Garantien, die mit den Zertifikaten verbunden sind und die Erfüllung der Verpflichtungen des Ausstellers absichern sollen.
  3. c)Litera cMöglichkeit, die Zertifikate gegen die Originalpapiere umzutauschen, und Bedingungen dieses Umtausches.
    1. 2.Ziffer 2Höhe der Provisionen und der vom Zertifikatsinhaber zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit
      • -Strichaufzählungder Ausgabe der Zertifikate,
      • -Strichaufzählungder Einlösung der Kupons,
      • -Strichaufzählungder Begebung zusätzlicher Zertifikate,
      • -Strichaufzählungdem Umtausch der Zertifikate gegen die Originalpapiere.
    2. 3.Ziffer 3Handelbarkeit der Zertifikate:
      1. a)Litera aBörsen, an denen die Zulassung zur amtlichen Notierung beantragt wird, werden soll oder bereits stattgefunden hat;
      2. b)Litera betwaige Beschränkungen der freien Handelbarkeit der Zertifikate.
    3. 4.Ziffer 4Zusätzliche Angaben für die Zulassung zur amtlichen Notierung:
      1. a)Litera aWenn es sich um eine Unterbringung über die Börse handelt:Zahl der Zertifikate, die dem Markt angeboten werden und/oder Gesamtnennbetrag; gegebenenfalls Mindestverkaufskurs.
      2. b)Litera bSoweit bekannt, Zeitpunkt, von dem ab die neuen Zertifikate notiert bzw. gehandelt werden.
    4. 6.Ziffer 6Angabe der steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich aller Steuern und Abgaben, die im Land der Ausgabe der Zertifikate zu Lasten der Zertifikatsinhaber erhoben werden und die im Ursprungsund/oder Notierungsland erhobene Quellensteuer auf die den Zertifikaten zugrunde liegenden Wertpapiere.
    5. 7.Ziffer 7Angabe der Rechtsvorschriften, nach denen die Zertifikate begeben worden sind, sowie Angabe des Gerichtsstandes.
3 BörseG (weggefallen) seit 10.08.2005 weggefallen.

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