Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Berufungsfrist ist unerstreckbar. Sie beginnt mit dem der Zustellung des Erkenntnisses folgenden Tag. Der Beginn oder Lauf einer Frist wird durch Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder den Karfreitag, so endet die Frist mit dem nächsten Werktag. Die Tage des Postlaufes sind in die Frist nicht einzurechnen.
Die Berufungsfrist ist unerstreckbar. Sie beginnt mit dem der Zustellung des Erkenntnisses folgenden Tag. Der Beginn oder Lauf einer Frist wird durch Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht behindert. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder den Karfreitag, so endet die Frist mit dem nächsten Werktag. Die Tage des Postlaufes sind in die Frist nicht einzurechnen.