Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei Ausscheiden eines Einzelorgans oder des Vorsitzenden des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen sowie deren Stellvertreter ist für den Rest der Funktionsperiode eine neue Wahl vorzunehmen.
(2) Bei Ausscheiden eines Einzelorgans oder des Vorsitzenden des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtungen sowie deren Stellvertreter ist für den Rest der Funktionsperiode eine neue Wahl vorzunehmen.