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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zur Leitung des Generalsekretariates hat der Vorstand der Bundeskammer einen Generalsekretär zu bestellen, der rechtskundig sein muß.
(2) Zur Leitung des Generalsekretariates hat der Vorstand der Bundeskammer einen Generalsekretär zu bestellen, der rechtskundig sein muß.