§ 3 ZTKG (weggefallen)

Ziviltechnikerkammergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
§ 3 ZTKG seit 30.06.2019 weggefallen.Paragraph 3,

Jede Länderkammer gliedert sich in die Sektionen Architekten und Ingenieurkonsulenten; der Sektion Architekten gehören alle Kammermitglieder an, denen die Befugnis eines Architekten verliehen wurde, die übrigen der Sektion Ingenieurkonsulenten.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.06.1994 bis 30.06.2019
§ 3 ZTKG seit 30.06.2019 weggefallen.Paragraph 3,

Jede Länderkammer gliedert sich in die Sektionen Architekten und Ingenieurkonsulenten; der Sektion Architekten gehören alle Kammermitglieder an, denen die Befugnis eines Architekten verliehen wurde, die übrigen der Sektion Ingenieurkonsulenten.

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