§ 26 UPG (weggefallen)

Unterrichtspraktikumsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
§ 26 UPG (1weggefallen) Unmittelbarer Vorgesetzter des Unterrichtspraktikanten ist der Leiter der Schule, an der sich der Praxisplatz befindetseit 01.09.2019 weggefallen.

(2) Befinden sich die Praxisplätze an verschiedenen Schulen, obliegt dem Leiter der Stammschule die Koordination.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.08.1988 bis 31.08.2019
§ 26 UPG (1weggefallen) Unmittelbarer Vorgesetzter des Unterrichtspraktikanten ist der Leiter der Schule, an der sich der Praxisplatz befindetseit 01.09.2019 weggefallen.

(2) Befinden sich die Praxisplätze an verschiedenen Schulen, obliegt dem Leiter der Stammschule die Koordination.

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