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Die §§ 3 bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, gelten für weibliche Unterrichtspraktikanten sinngemäß. Die Paragraphen 3 bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 221, gelten für weibliche Unterrichtspraktikanten sinngemäß.
Die §§ 3 bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, gelten für weibliche Unterrichtspraktikanten sinngemäß. Die Paragraphen 3 bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 221, gelten für weibliche Unterrichtspraktikanten sinngemäß.