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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichtspraktikums gebührt dem Unterrichtspraktikanten nur ein entsprechender Teilbetrag des Ausbildungsbeitrages einschließlich des Kinderzuschusses, wobei für jeden im Unterrichtspraktikum zurückgelegten Tag der verhältnismäßige Teil des monatlichen Ausbildungsbeitrages einschließlich des Kinderzuschusses zu rechnen ist.
(3) Bei Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages gebührt auch nur der entsprechende Teil der Sonderzahlung.
(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichtspraktikums gebührt dem Unterrichtspraktikanten nur ein entsprechender Teilbetrag des Ausbildungsbeitrages einschließlich des Kinderzuschusses, wobei für jeden im Unterrichtspraktikum zurückgelegten Tag der verhältnismäßige Teil des monatlichen Ausbildungsbeitrages einschließlich des Kinderzuschusses zu rechnen ist.
(3) Bei Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages gebührt auch nur der entsprechende Teil der Sonderzahlung.