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Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (§ 11 Abs. 3weggefallen) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginnseit 01.09.2019 weggefallen. Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (Paragraph 11, Absatz 3,) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn.
Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (§ 11 Abs. 3weggefallen) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginnseit 01.09.2019 weggefallen. Das Unterrichtspraktikum beginnt mit dem Einführungskurs an einer Pädagogischen Hochschule (Paragraph 11, Absatz 3,) und endet mit dem Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn.