§ 26 UFSG (weggefallen)

Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 26 UFSG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der §§ 1 Abs. 1 und 6 Absseit 01.01.2014 weggefallen. 1 mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 80, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

(3) § 10 Abs. 5a bis 5d jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.2013
§ 26 UFSG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der §§ 1 Abs. 1 und 6 Absseit 01.01.2014 weggefallen. 1 mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 80, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)

(3) § 10 Abs. 5a bis 5d jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

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