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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 80, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)
(3) § 10 Abs. 5a bis 5d jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 80, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)
(3) § 10 Abs. 5a bis 5d jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.