§ 25 UFSG (weggefallen)

Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise§ 25 UFSG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.2013
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise§ 25 UFSG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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