§ 13 UFSG (weggefallen)

Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Der unabhängige Finanzsenat hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen§ 13 UFSG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Der Tätigkeitsbericht ist dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln und im Internet bereitzustellen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.2013
Der unabhängige Finanzsenat hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen§ 13 UFSG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Der Tätigkeitsbericht ist dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln und im Internet bereitzustellen.

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