§ 47c TabMG 1996 (weggefallen)

Tabakmonopolgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
Paragraph 47 c,

§ 8 Abs. 5§ 47c TabMG 1996, zweiter Satz, § 14a, § 36 Abs. 10 und § 38a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft. Paragraph 8, Absatz 5,, zweiter Satz, Paragraph 14 a,, Paragraph 36, Absatz 10 und Paragraph 38 a,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2007,, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 29.12.2007 bis 21.07.2023
Paragraph 47 c,

§ 8 Abs. 5§ 47c TabMG 1996, zweiter Satz, § 14a, § 36 Abs. 10 und § 38a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft. Paragraph 8, Absatz 5,, zweiter Satz, Paragraph 14 a,, Paragraph 36, Absatz 10 und Paragraph 38 a,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2007,, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

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