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§ 8 Abs. 5§ 47c TabMG 1996, zweiter Satz, § 14a, § 36 Abs. 10 und § 38a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft. Paragraph 8, Absatz 5,, zweiter Satz, Paragraph 14 a,, Paragraph 36, Absatz 10 und Paragraph 38 a,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2007,, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
§ 8 Abs. 5§ 47c TabMG 1996, zweiter Satz, § 14a, § 36 Abs. 10 und § 38a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2007, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2008 in Kraft. Paragraph 8, Absatz 5,, zweiter Satz, Paragraph 14 a,, Paragraph 36, Absatz 10 und Paragraph 38 a,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2007,, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.