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Die §§ 6 Abs. 2 Z 3, 24 Abs. 3, 38 Abs. 5 und 40 Abs. 1 in der Fasssung des BGBl. I Nr. 71/2003§ 47b TabMG 1996 treten mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2004 in Kraft. Die Paragraphen 6, Absatz 2, Ziffer 3,, 24 Absatz 3,, 38 Absatz 5 und 40 Absatz eins, in der Fasssung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003, treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Die §§ 6 Abs. 2 Z 3, 24 Abs. 3, 38 Abs. 5 und 40 Abs. 1 in der Fasssung des BGBl. I Nr. 71/2003§ 47b TabMG 1996 treten mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2004 in Kraft. Die Paragraphen 6, Absatz 2, Ziffer 3,, 24 Absatz 3,, 38 Absatz 5 und 40 Absatz eins, in der Fasssung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003, treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.