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Mit Der Titel und § 38 Abs. 7 in der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, BGBl. I Nr. 185/2022, treten mit 1. April 2023 in Kraft. Der Titel und Paragraph 38, Absatz 7, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, treten mit 1. April 2023 in Kraft.
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Mit Der Titel und § 38 Abs. 7 in der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, BGBl. I Nr. 185/2022, treten mit 1. April 2023 in Kraft. Der Titel und Paragraph 38, Absatz 7, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2022,, treten mit 1. April 2023 in Kraft.
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